Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen übernehmen manchmal einen Teil der Gesamtkosten einer Behandlung beim Heilpraktiker. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, denn die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung.
Die Rechnungslegung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Email und wir besprechen in einem kostenlosen Vorgespräch (ca. 15 Min), welche Behandlung für Sie in Frage kommt bzw. am besten passt.
Als Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht und werde gegenüber Dritten nur von dieser entbunden, wenn eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung Ihrerseits vorliegt.
Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker durchgeführt werden, im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei.